Forensische Ambulanzen

Behandlung, Therapie, Kontrolle

Die Forensischen Ambulanzen bieten psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung von Menschen an, die mit dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung oder einer krankheitswertigen psychischen Störung straffällig geworden sind. Die Behandlungsangebote richten sich vorwiegend an Patient*innen, bei denen im Kontext der Maßnahmenunterbringung nach § 21/1 StGB oder §21/2 StGB eine gerichtliche Weisung zur Behandlung ausgesprochen wurde. Darüber hinaus werden auch Jugendliche und bedingt aus der Strafhaft entlassene Personen in Behandlung genommen, sofern eine gerichtliche Weisung und eine Behandlungsindikation dazu vorliegen.

Alle Behandlungsmaßnahmen haben das Ziel, Straffälligkeit zu verhindern sowie psychische Stabilität und soziale Integration zu erreichen. Die Behandlung folgt einem bedarfsorientierten Behandlungsplan, der auf die individuelle Problematik des/der jeweiligen Patient*in abgestimmt ist.

Die therapeutische Anbindung an die Forensischen Ambulanzen erfolgt meist im Zuge der Entlassungsvorbereitung aus dem Maßnahmen- oder Strafvollzug. Dadurch wird sichergestellt, dass dem/der Patient*in die behandelnden Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie die Rahmenbedingungen bei der Entlassung bereits vertraut sind. Gerade im sensiblen Zeitraum zwischen Maßnahmenunterbringung und bedingter Entlassung ist es von Bedeutung, dass ein stabiler Behandlungsrahmen zur Verfügung steht. Für das Erreichen der Behandlungsziele wird der Behandlungskontinuität sowie der Etablierung einer tragfähigen und krisensicheren Betreuungsbeziehung hohes Gewicht beigemessen.

Die Forensischen Ambulanzen werden mit verbindlich vereinbarten Terminen geführt. Die Grundlage der Behandlung ist das Abschließen eines Behandlungsvertrags, in dem Behandlungsmodalitäten und Rahmenbedingungen festgelegt werden. Bei Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen kommt eine aktiv-nachgehende Haltung zum Tragen, d.h. es wird mit dem/der Patient*in seitens der Ambulanz Kontakt aufgenommen , um ihn/sie zur Einhaltung der gerichtlichen Behandlungsauflage und weiteren Mitarbeit zu motivieren. Bei einem Abbruch der Behandlung wird das Gericht über den Weisungsbruch informiert.

Die Behandlungen werden unter den berufsrechtlichen Bestimmungen des Ärztegesetzes (ÄrzteG) und des Psychotherapiegesetzes (PthG) durchgeführt. Die medizinischen Leistungen beinhalten v.a. Erstuntersuchungen, Verordnung und Kontrolle der Medikation, psychiatrische Krisenintervention, Unterstützung in der Einhaltung von Abstinenzauflagen sowie Gespräche mit Angehörigen und anlassbezogenen Austausch mit anderen Behandlungs- und Betreuungsstellen. Psychotherapien werden nach einer eingehenden Diagnostik im Einzel- oder im Gruppensetting durchgeführt.

Zur Qualitätssicherung und nachhaltigen Erreichung der Behandlungsziele ist eine Vernetzung mit Wohneinrichtungen und anderen Betreuungsstellen unverzichtbarer Bestandteil in der Aufgabenstellung der Forensischen Ambulanzen.
Die pro mente Plus betreibt forensische Ambulanzen in folgenden Standorten:

Die Forensischen Ambulanzen bieten psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung von Menschen an, die mit dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung oder einer krankheitswertigen psychischen Störung straffällig geworden sind.

Hände

FORAM Innsbruck

Die Forensische Ambulanz Innsbruck besteht seit 2013. Es werden ärztliche, psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen angeboten.

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Gespräch

FORAM Linz und Salzburg

Die Forensischen Ambulanzen bieten fachärztlich-psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung und Assistenz. Der Standort Linz wurde bereits 1999 auf Initiative des BMJ geründet. 2005 folgte dann der Standort Salzburg.

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Personen sitzen im Kreis und beraten sich gegenseitig.

FORAM WIEN

Das Forensische Ambulatorium für Nachsorge und Prävention Wien (vorm. FTZW) bietet psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen an. Die fachärztlich-psychiatrische Versorgung erfolgt an der Forensischen Ambulanz Wien, einer Krankenanstalt nach Wr. KAG.

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