Diese wird als ergänzende Leistung des Teilbetreuten Wohnen in der eigenen Wohnung oder im privaten Wohnumfeld der/des Klientin/Klienten verstanden.
Hier werden die Unterstützungsleistungen überwiegend vor Ort erbracht und haben den Charakter der Begleitung oft nach einem längeren Aufenthalt in einem (teil-) betreuten Setting oder direkt nach der Hauptverhandlung bei einer Bedingten Nachsicht der Einweisung in den Maßnahmenvollzug. Die Frequenz der Kontakte und Art der Unterstützung wird den individuellen Erfordernissen und Bedürfnissen entsprechend gestaltet.
Bei Übernahme oder Umstieg auf dieses Betreuungssetting erfolgt eine Überprüfung der Kriterien wie etwa der psychischen Stabilität, dem individuellen Umgang mit der eigenen Erkrankung, das „Know-How“ eines effektiven Krisenmanagements, das Wissen um vorhandene Unterstützungssysteme und deren Nutzung, die erforderlichen finanziellen Mittel, etc.
Diese Leistung wird von folgenden Einrichtungen angeboten: